Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Schlösschen Sundische Wiese MW GmbH (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags
1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden, dies gilt auch für telefonische Buchungen ohne schriftliche Bestätigung.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner mit allen Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung in schriftlicher Form gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen.

4. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises für den vertraglichen Zeitraum abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig.

Diese ersparten Aufwendungen betragen erfahrungsgemäß
bei Übernachtungen mit Frühstück = 10%
bei Übernachtungen mit Halbpension = 30%
bei Übernachtungen mit Vollpension = 40%
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen:
bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
27 bis 20 Tage vor Anreise 40 % des vereinbarten Preises
19 bis 8 Tage vor Anreise 60 % des vereinbarten Preises
ab dem 7. Tag vor Anreise 80 % des vereinbarten Preises

Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Dem Kunden wird natürlich eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder kein Schaden entstanden ist.

5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise
1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 12.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen, es sein denn, ein Late Check-Out wurde vereinbart.

4. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben. Der Kunde erwirbt nur einen Anspruch auf die entsprechend zugesagte Kategorie.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die StVO.

III. Vertrag über andere vereinbarte Leistungen
Bei anderen bestellten Leistungen wie Raummieten und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen – gelten nachstehende Bedingungen:

1. Der Kunde hat dem Hotel spätestens zwei Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten.

2. Rücktritt vom Vertrag – Gastronomische Leistungen können bis 15 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der vorausbestellten Speisen bzw. nach dem Mindestmenüpreis im Haus, sofern kein Menü vorausbestellt wurde. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 75% des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu zahlen.

IV. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt (im Sinne von § 286 Abs. 3, Satz 1 BGB) spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von mindestens € 5,00 erheben.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

V. Fremdleistungen
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen, Wellnessbehandlungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

Einzelne Angebote der Arrangements können Änderungen unterliegen. Bei Änderungen ist das Hotel bemüht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Sollte eine durch das Hotel im Rahmen eines Arrangements angebotene Leistung Dritter nicht erbracht werden können, wird diese Leistung im
Paket nicht berechnet. Werden von uns angebotene Termine durch den Gast nicht in Anspruch genommen, gilt die Leistung als erbracht.

VI. Haftung/Verjährung
1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

3. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.

4. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, gilt die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sicher